Das Führen eines Angriffskrieges ist in Deutschland legal

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (§ 80 StGB)

Dieses Gesetz klingt doch mal schön. Man könnte meinen, dass Angriffskriege damit strafbar sind. Scheinbar sind sie das aber nicht wirklich, denn bestraft wird nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs. *doh*

Vor einiger Zeit zeigte ein Zusammenschluss verschiedener Friedensorganisationen einige Mitglieder der ehemaligen Bundesregierung, u.a. Gerhard Schröder und Joschka Fischer, wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem Angriffskrieg an. Sie warfen ihnen vor, die USA bei ihrem Angriffskrieg gegen den Irak unterstützt zu haben, z.B. durch gewährte Luftraumnutzungen und die Beteiligung von BND-Männern bei der Zielerfassung.

Der Generalbundesanwalt beschloss dann im Januar, keine Ermittlungen gegen die Beschuldigten einzuleiten. Die Vorwürfe würden nämlich nicht die Vorbereitung eines Angriffskrieges betreffen.

„Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist (Generalbundesanwalt, 26.01.2006, Az. 3 ARP 8/06-3, Hervorhebung von mir)“

ARGH!

Leider hat der gute Mann einfach Recht. Das Gesetz scheint da einen ziemlich bösen Bug zu haben. *seufz* Könnte bitte mal jemand Angriffskriege verbieten? Die erscheinen mir deutlich gefährlicher als Killerspiele. *kopfschüttel*

Übrigens wurde das Gesetz auch schonmal etwas freier ausgelegt:

Die Bundesanwaltschaft begebe sich in seinem Schreiben an das Netzwerk Friedenskooperative in offenen Gegensatz zum Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors vom Juni 2005. Das Gericht hatte ausgeführt: „Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassungs wegen bereits nicht „vorbereitet“ werden darf, so darf er nach dem offenkundigen Sinn und Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden“ (Urteil vom 21.06.2005, Seite 33; BVerwG 2 WD 12.04). (zitiert aus ngo-online)

Quellen

Fefe
ngo-online: Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar
Kooperation für den Frieden: Generalbundesanwalt bekennt hanebüchene Rechtsauffassung: „Angriffskrieg ist nicht strafbar“

3 thoughts on “Das Führen eines Angriffskrieges ist in Deutschland legal
  1. Wer nun immer noch glaubt, das Deutschland eine „Friedensmission“ in Afghanistan führt. Dem rate ich inständig sich einmal über die Aktuelle Lage dort schlau zu machen. Es ist ja nicht so, das man im Internet nichts zu diesem Thema findet. Ich selbst war sehr geschockt darüber wie wir als Bürger von der jetzigen Politik verarscht werden. Wenn man sich einmal Berichte anguckt oder auch einfach nur mal hinter fragt. Wird man leider erfahren das Deutschland einmal mehr zu stark in den Krieg involviert ist. Noch mal für alle: Deutschland unterstützt hier einen Angriffskrieg.

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