Amazon AWS in Deutschland nicht vorsteuerabzugsfähig

René schreibt:

„Es gibt keine vorsteuerabzugsfähigen Rechnungen von “Amazon Web Services LLC”. […] Laut Aussage meines Steuerberaters wäre dafür ein Hinweis auf § 13b UStG oder “reverse charge” nötig.“

Ziemlich unpraktisch. Man kann Amazon aber wohl kontaktieren und bitten, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Siehe Amazon Web Services Tax Help.