Urteil untersagt GEZ-Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Gute Nachrichten von der GEZ-Front: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt, dass die GEZ keine Gebühr für den internetfähigen PC eines Rechtsanwalts erheben darf. Der Anwalt hatte gegen die Gebühr geklagt, da er seinen PC ausschließlich zu Recherchezwecken und nicht zum Rundfunkempfang nutze.

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Verbotene Links

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass man über illegale Angebote zwar berichten, aber keine Links auf sie setzen darf.

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