Alle Werke von H. P. Lovecraft sind nun gemeinfrei

Texte, Musikstücke und Bilder von Autoren und Künstlern, die im Jahr 1937 verstorben sind, werden mit Ablauf des Jahres 2007 gemeinfrei: Sie unterliegen keinen Urheberrechten mehr und dürfen von jedermann digitalisiert und kopiert werden.
(Pressemitteilung der Wikimedia)

Damit gehen nun auch alle Werke des bekannten Autors H. P. Lovecraft ins Allgemeingut über. Wer also auf der Suche nach Geschichten für irgendwelche Projekte ist, wird bei ihm vielleicht fündig.

Im WikiSource-Archiv sind bereits die meisten (oder sogar alle?) seiner Werke digital verfügbar.

Ich selbst suche noch eine schöne kleine Geschichte, anhand derer ich vielleicht einen Prototyp für meine Masterarbeit bauen kann. Mal schauen, ob sich da etwas von Herrn Lovecraft anbietet.

Übrigens

Natürlich sind nicht nur Werke von H. P. Lovecraft zum Jahreswechsel gemeinfrei geworden. Auf Wikisource gibt es eine Liste mit über 80 Autoren, deren Werke nun frei verfügbar sind. Darunter ist beispielsweise auch der Atomphysiker Ernest Rutherford.

6 thoughts on “Alle Werke von H. P. Lovecraft sind nun gemeinfrei
  1. Das ist ja heftig! Das heißt, ich könnte einfach so einen Lovecraft-Film drehen? Ohne Lizenzprobleme? Oder ein Lovecraft-Computerspiel machen? Mal gucken, vielleicht komme ich irgendwann drauf zurück. Ich habe so einige Geschichten von ihm gelesen, wüsste aber jetzt nicht, welche ich besonders empfehlen würde. Die sind sich so ähnlich ;) Da wäre sicher auch etwas für eine Installation dabei, man könnte sich überlegen, wie man die Gruselatmosphäre umsetzt. Aber du warst ja jetzt bei Interactive Fiction angelangt? Es gibt ein sehr sehr gutes Lovecraft-Textadventure: „The Hound of Shadow“. Muss so Anfang der 90er rausgekommen sein, ich habe es damals auf dem Amiga gespielt.

  2. Das heißt, ich könnte einfach so einen Lovecraft-Film drehen? Ohne Lizenzprobleme? Oder ein Lovecraft-Computerspiel machen?

    So verstehe ich das, ja.

    Aber bevor Du wirklich einen ganzen Film drehst, solltest Du dazu vielleicht nochmal einen Fachmann befragen. :)

    Dein Kommentar war übrigens der Tausendste auf Kreativrauschen.de. Gratuliere. :) (einen Preis gibt es aber leider nicht)

  3. Oh, oh – wenn sich das erst mal richtig herumspricht, dann sehe ich schon wieder tausende neue Spam-Seiten voller Inhalte die dann frei vom Urheberrechten sind. Ich bin bisher davon ausgegangen, das Recht bleibt immer beim Urheber, es sei denn er definiert vorher einen Zeitrahmen (Bei amerikanischen Veröffentlichungen durchaus üblich). Mal überlegen was ich in 70 Jahren so alles veröffentlichen könnte ;-)

    Geht eigentlich das Urheberrecht an den über der die freigegebenen Texte als erstes erneut veröffentlicht, oder bleiben diese Werke dann dauerhaft frei von irgendwelchen Ansprüchen Dritter ?

  4. Da kann ich Mr.Fermodes nur Recht geben. Ist es nicht so, dass laut Urheberrecht auch die Rechte von Künstlern, welche seit 70 Jahren tot sind (darauf basiert diese Meldung ja sicherlich) auf die Erben übergehen? Somit haben die auch das alleinige Nutzungsrecht…?! Ist etwas gefährlich meiner Meinung nach…

  5. Bei Künstlern, die seit 70 Jahren tot sind, ist das Urheberrecht ja schon 70 Jahre lang bei den Erben gewesen. Soweit ich weiß erlischt es nach 70 Jahren vollständig.

    Aber ich bin kein Anwalt, also gebt mir nicht die Schuld, falls Ihr von Goethes Erben oder so verklagt werdet. ^_^

  6. Was die 70 Jahre angeht: 70 Jahren nach Tod des Urhebers werden die Werke Gemeingut und Ende.

    Die Urheberrechte können im übrigen nicht vererbt werden, nur die Nutzungsrechte gehen an die Erben über, das Urheberrecht bleibt beim Verstorbenen. (Man kann auch keine Urheberrechte an einen Verlag o.ä. verkaufen, man verkauft lediglich die, evtl exklusiven, Nutzungs und Verwertungsrechte).

    Was bedeutet „Gemeingut“? – Nun, dass jeder das Werk replizieren darf, also ein Lied nach eigenem Gutdünken Aufführen darf oder Bücher drucken darf. – Oder eben auf der Geschichte aufbauende Werke erzeugen darf, ohne Lizenzen o.ä., zahlen zu müssen. Ebenso bedeutet dies, dass man einen Film oder ein Hörspiel aufnehmen darf.

    Die Rechte an diesen werken wiederum liegen bei dem Urheber der Werke, also wenn ich einen Film über eine Lovecraft Novelle mache ist die Novelle Lovecraft’s Urheberrecht, der Film aber meines. – Ich spare mir die Lizenz für die Nutzung seiner Geschichte/Idee, habe aber für meine persönliche Interpretation alle Rechte, so dass niemand meinen Film stehlen darf, man kann nur einen eigenen Film machen.

    Bei Musik heißt dies: Jeder darf eine CD mit der Musik machen, darf aber nicht die eines anderen illegal verwenden. – Beispiel hier ist Klassische Musik von Beethoven etc. – Jeder darf sie mit einem Orchester spielen, aufnehmen und vermarkten, aber man darf nicht die Aufnahme eines anderen nehmen und vermarkten, solange dieser nicht mindestens schon 70 Jahre Tod ist.

    Ebenfalls darf man selber ein eigenes Buch auflegen mit Zusammenstellungen von Goethes, Schillers oder auch Lovecrafts Werken, man darf aber nicht das Buch eines anderen kopieren.

    Im Detail sollte man natürlich bei kommerziellen Veröffentlichungen einen (Fach-)Anwalt zu Rate ziehen und alles Wasserdicht machen bevor man vor Gericht gezogen wird, aber generell und im speziellen bei privaten Aufführungen / wiedergaben etc. kann man hier sich doch recht sicher fühlen.

    So dürfte ein selbst erstelltes „Hörbuch“ zu einer Lovecraft – Geschichte die man bei Portalen wie Youtube kostenfrei einstellt recht gut vom Deutschen Recht gesichert sein, während eine Kommerzielle Nutzung in einem Film oder Computerspiel mithin andere Werke die hier bereits bestehen tangieren kann.

    Also um zu einem Ende zu kommen: kommerzielle Nutzer sollten IMMER einen Anwalt zu Rate ziehen / GENAU wissen was sie da tun. Private Anwender können sich guten Gewissens erstmal auf die Gemeinfreiheit berufen – im Endeffekt ist es aber immer eine Entscheidung eines Gerichtes, wenn zwei sich streiten.

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