Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Wahrscheinlich habt Ihr diese Meldung schon überall gelesen, aber da es eine so schöne Nachricht ist, ausnahmsweise auch nochmal hier: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl verfassungswidrig war.

„Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Das widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.“ (heise online)

Die letzte Wahl bleibt dennoch gültig, da es keine Anzeichen für Manipulation gab. Bei zukünftigen Wahlen dürfen aber Wahlcomputer in dieser Form nicht eingesetzt werden.

Weitere Stimmen zu dem Urteil:

Bei Knowledge Brings Fear gibt es außerdem einen kurzen Überblick, was das denn für zukünftige potentiell elektronische Wahlen bedeuten könnte und warum Paper Trail & Co nicht so leicht zu realisieren sind, wie man vielleicht denkt.