Neuigkeiten von der Abmahnfront: Das Landgericht Köln findet protokollierte IPs von Zugriffsversuchen auf urheberrechtlich geschützte Werke zumindest in einem Fall nicht vertrauenswürdig. In der Vergangenheit habe es zahlreiche Fehler in der Zuordnung gegeben. Auch die Hashwerte zum Nachweis des geschützten Inhaltes seien manipulierbar. Also wurde in diesem Fall die Akteneinsicht verweigert, über die Rechteinhaber normalerweise Name und Anschrift des Beschuldigten für eine Abmahnung bekommen.
Mehr Infos bei Rechtsanwalt Wachs, oder der Kanzlei Dr. Bahr, oder im Volltext des Entschlusses.