Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben

„Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, an Rechteinhaber herauszugeben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09).“ (heise online)

(via fefe)