Das Führen eines Angriffskrieges ist in Deutschland legal

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (§ 80 StGB)

Dieses Gesetz klingt doch mal schön. Man könnte meinen, dass Angriffskriege damit strafbar sind. Scheinbar sind sie das aber nicht wirklich, denn bestraft wird nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs. *doh*

» Weiterlesen