Das Führen eines Angriffskrieges ist in Deutschland legal

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (§ 80 StGB)

Dieses Gesetz klingt doch mal schön. Man könnte meinen, dass Angriffskriege damit strafbar sind. Scheinbar sind sie das aber nicht wirklich, denn bestraft wird nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs. *doh*

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StudiVZ erweitert AGB um Vertragsstrafen und mehr Unerfreuliches

[Achtung: Dieser Beitrag ist vom 17. März 2007. StudiVZ hat inzwischen andere AGB, über die ich aber nicht viel weiß. Dieser Artikel hat daher nurnoch einen historischen Wert.]

Diese Woche haben Nutzer des Studentennetzwerkes StudiVZ die neuen AGB der Firma per E-Mail zugeschickt bekommen. Wie üblich wird wohl nur ein Bruchteil der Mitglieder die AGB (im Volltext bei Politblog.net) wirklich lesen. Damit entgehen ihnen auch einige mehr als heikle Details.

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