5. Januar 2008

Alle Werke von H. P. Lovecraft sind nun gemeinfrei

Texte, Musikstücke und Bilder von Autoren und Künstlern, die im Jahr 1937 verstorben sind, werden mit Ablauf des Jahres 2007 gemeinfrei: Sie unterliegen keinen Urheberrechten mehr und dürfen von jedermann digitalisiert und kopiert werden.
(Pressemitteilung der Wikimedia)

Damit gehen nun auch alle Werke des bekannten Autors H. P. Lovecraft ins Allgemeingut über. Wer also auf der Suche nach Geschichten für irgendwelche Projekte ist, wird bei ihm vielleicht fündig.

Im WikiSource-Archiv sind bereits die meisten (oder sogar alle?) seiner Werke digital verfügbar.

Ich selbst suche noch eine schöne kleine Geschichte, anhand derer ich vielleicht einen Prototyp für meine Masterarbeit bauen kann. Mal schauen, ob sich da etwas von Herrn Lovecraft anbietet.

Übrigens

Natürlich sind nicht nur Werke von H. P. Lovecraft zum Jahreswechsel gemeinfrei geworden. Auf Wikisource gibt es eine Liste mit über 80 Autoren, deren Werke nun frei verfügbar sind. Darunter ist beispielsweise auch der Atomphysiker Ernest Rutherford.

Mehr über: gemeinfreiLovecraftUrheberrecht

5 Kommentare »

  1. Das ist ja heftig! Das heißt, ich könnte einfach so einen Lovecraft-Film drehen? Ohne Lizenzprobleme? Oder ein Lovecraft-Computerspiel machen? Mal gucken, vielleicht komme ich irgendwann drauf zurück. Ich habe so einige Geschichten von ihm gelesen, wüsste aber jetzt nicht, welche ich besonders empfehlen würde. Die sind sich so ähnlich ;) Da wäre sicher auch etwas für eine Installation dabei, man könnte sich überlegen, wie man die Gruselatmosphäre umsetzt. Aber du warst ja jetzt bei Interactive Fiction angelangt? Es gibt ein sehr sehr gutes Lovecraft-Textadventure: “The Hound of Shadow”. Muss so Anfang der 90er rausgekommen sein, ich habe es damals auf dem Amiga gespielt.

    Kommentar von Dennis — 6. Januar 2008 @ 1:12

  2. Das heißt, ich könnte einfach so einen Lovecraft-Film drehen? Ohne Lizenzprobleme? Oder ein Lovecraft-Computerspiel machen?

    So verstehe ich das, ja.

    Aber bevor Du wirklich einen ganzen Film drehst, solltest Du dazu vielleicht nochmal einen Fachmann befragen. :)

    Dein Kommentar war übrigens der Tausendste auf Kreativrauschen.de. Gratuliere. :) (einen Preis gibt es aber leider nicht)

    Kommentar von Flo — 6. Januar 2008 @ 18:39

  3. Oh, oh – wenn sich das erst mal richtig herumspricht, dann sehe ich schon wieder tausende neue Spam-Seiten voller Inhalte die dann frei vom Urheberrechten sind. Ich bin bisher davon ausgegangen, das Recht bleibt immer beim Urheber, es sei denn er definiert vorher einen Zeitrahmen (Bei amerikanischen Veröffentlichungen durchaus üblich). Mal überlegen was ich in 70 Jahren so alles veröffentlichen könnte ;-)

    Geht eigentlich das Urheberrecht an den über der die freigegebenen Texte als erstes erneut veröffentlicht, oder bleiben diese Werke dann dauerhaft frei von irgendwelchen Ansprüchen Dritter ?

    Kommentar von Mr. Fermodes — 31. Januar 2008 @ 23:52

  4. Da kann ich Mr.Fermodes nur Recht geben. Ist es nicht so, dass laut Urheberrecht auch die Rechte von Künstlern, welche seit 70 Jahren tot sind (darauf basiert diese Meldung ja sicherlich) auf die Erben übergehen? Somit haben die auch das alleinige Nutzungsrecht…?! Ist etwas gefährlich meiner Meinung nach…

    Kommentar von Thorsten — 15. Mai 2008 @ 20:19

  5. Bei Künstlern, die seit 70 Jahren tot sind, ist das Urheberrecht ja schon 70 Jahre lang bei den Erben gewesen. Soweit ich weiß erlischt es nach 70 Jahren vollständig.

    Aber ich bin kein Anwalt, also gebt mir nicht die Schuld, falls Ihr von Goethes Erben oder so verklagt werdet. ^_^

    Kommentar von Flo — 17. Mai 2008 @ 12:16

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