These 08: „Wahlrecht ab 16 Jahren bei Europawahlen!“

Ich stimme nicht zu.

Genaugenommen ist die Frage etwas zu komplex, als dass ich sie fundiert beantworten könnte. Daher orientiere ich mich an der Volljährigkeit. In Deutschland gilt man ab 18 als volljährig und soweit ich weiß ist das auch in den meisten anderen Staaten so. Wer nicht volljährig ist, ist – rechtlich – auch nicht voll geschäftsfähig. Wenn man also – angeblich – schon Geschäfte nicht wirklich überblicken kann, warum soll man dann Politik mitbestimmen?

One thought on “These 08: „Wahlrecht ab 16 Jahren bei Europawahlen!“
  1. Weil du bei Verträgen verbindliche Pflichten eingehst und bei Wahlen nicht, da kannst du dann einfach „lediglich“ mitbestimmen wer über deinen Kopf hinweg entscheidet.
    Wahlen sind keine Verträge.
    Und gemäß §38(1)GG hat JEDER deutsche Staatsbürger das Recht auf frei, gleiche, geheime, […] Wahlen.
    Dass ein Neugeborenes oder ein Achtjähriger offensichtlich noch nicht wählen sollte, ist glaub ich allgemeiner konsens, aber wieso man 16 (10.Klasse) oder 14 Jährige (8. Klasse) von diesem GRUNDRECHT ausschließen sollte, bedarf einer eindeutigen Entscheidung des gesamten (und wählenden) Volkes (§38(2) GG), die ich -für meinen Teil- verweigere.
    Schöne Grüße! :)

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