Hausdurchsuchung wegen 2,58 Euro

Die Ermittlungsbehörden in Bayern scheinen derzeit komplett vergessen zu haben, dass es sich beim Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung um ein wichtiges Grundrecht handelt, dass man nur in gewichtigen Fällen verletzen darf. Bisheriger Tiefpunkt: Eine Hausdurchsuchung wegen zwei heruntergeladenen MP3s im Gesamtwert von 2,58 Euro. Wie groß der Schaden auf der Seite des Durchsuchten ist (PC weg, Festplatten weg, Zeitaufwand, etc…), muss ich wohl nicht extra erwähnen. Super.

Mehr darüber bei gulli.

(via Fefe)