Fefes „Three Strikes für Abgeordnete“-Petition abgelehnt

Fefe hatte diese schöne Petition eingereicht:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Abgeordnete, die dreimal für ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen) verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt sanktioniert:
a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der Leistungsansprüche für diese,
b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste Legislaturperiode.
Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der laufenden Legislaturperiode nicht statt.“

Finde ich ein prima Konzept. Leider wurde die Petition vom Petitionsausschuss abgelehnt, weil dieser keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann und weil Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet seien.

Bei der Gelegenheit auch der Hinweis auf folgende aktive Petitionen, die eine nähere Betrachtung Wert sind:

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Reden nicht mehr zu Protokoll geben
Bankenwesen – Keine verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten