18. Oktober 2009

Soforthoeren.de markiert heruntergeladene Hörbucher mit nutzerbezogenem Wasserzeichen

“Wer im Onlineshop Soforthoeren.de Hörbücher kauft und sie dann gratis im Internet verteilt, muss künftig mit Schadensersatzforderungen rechnen. Während des Downloads werden die Dateien mit Daten des Käufers markiert.” (Golem.de)

Hmpf. Ich kann ja verstehen, dass Anbieter nicht wollen, dass man ihre leicht verbreitbaren Inhalte nicht unkontrolliert weiter gibt. Aber ob das der richtige Schritt ist?

Wenn man bedenkt wie viele Leute nichtmal auf ihre Bankdaten aufpassen können, kann man sich vorstellen, wie leicht auch Hörbücher entwendet werden. Wie lange es wohl dauert bis die ersten Bücher ohne Wissen des Käufers in Tauschbörsen landen?

Das bringt zusammen mit dem Kauf dann gleich ein sehr ungutes Gefühl. Man kann sie ja schlecht in einem Safe aufbewahren.

Keine Kommentare »

Es gibt noch keine Kommentare.

TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen

Ich behalte mir vor, URLs zu löschen, wenn sie für Werbung halte.

Generell besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Aber keine Sorge, kritische Meinungen werden nicht zensiert. Beleidigungen und Verbotenes werden allerdings gelöscht, falls sie mir auffallen.

Powered by WordPress

Abonnieren

blogoscoop