5. Februar 2010

Amazon AWS in Deutschland nicht vorsteuerabzugsfähig

René schreibt:

“Es gibt keine vorsteuerabzugsfähigen Rechnungen von “Amazon Web Services LLC”. [...] Laut Aussage meines Steuerberaters wäre dafür ein Hinweis auf § 13b UStG oder “reverse charge” nötig.”

Ziemlich unpraktisch. Man kann Amazon aber wohl kontaktieren und bitten, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Siehe Amazon Web Services Tax Help.

Mehr über: AmazonAWSBuchhaltungSteuern

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