Laut cecu.de und Einkommenssteuer Ratgeber kann man ab 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung fast vollständig von der Einkommenssteuer absetzen. Bislang war das auf Höchstgrenzen begrenzt.
Bei der privaten Krankenversicherung kann man aber nur die Beiträge anrechnen lassen, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Vermutlich ca. 80% des Gesamtbeitrags. Hoffentlich werden die Versicherer ihre Kunden noch aufklären, welche Beträge genau anrechenbar sind. Ansonsten gibt es wieder viel Spaß bei der Steuererklärung… :)
Ich kann nur sagen – Deine Seite ist gut & übersichtlich gestaltet und der Text ist richtig klasse geschrieben – sehr lesenswert und informativ ! Großes Lob ;o)
Ich denke, dass 80% etwas zu hoch gegriffen sind. Vor allem im Alter dürfte der Wert für die PKV Versicherten deutlich niedriger liegen.