Einstweilige Verfügung gegen www.wikipedia.de

Durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von der Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten. Dieser Verfügung Folge leistend, hat der Verein die Weiterleitung umgehend deaktiviert.

Der Verein hat keine Angaben zum Inhalt oder Begründung der Verfügung gemacht. Gerüchten zufolge besteht aber ein Zusammenhang zu der der einstweiligen Verfügung zusammen, die der Wikimedia Foundation verbieten sollte, den vollen Namen des Hackers Tron zu nennen. Diese wurde am 14.12.2005 durch dessen Eltern erwirkt, konnte aber bisher nicht durchgesetzt werden, da die Wikipedia Foundation ihren Sitz in den USA hat.

Die deutschsprachige Wikipedia ist auch weiterhin unter der Subdomain de.wikipedia.org zu erreichen. Nur die Weiterleitung von www.wikipedia.de aus ist betroffen.

Nachtrag 19.1.2006, 10:30

Die Wikipedia hat inzwischen gegenüber Golem bestätigt, dass die Antragsteller der einstweiligen Verfügung die Eltern des Hackers Tron sind.

Ich frage mich, ob Tron darüber so glücklich wäre…

Nachtrag 20.1.2006

Inzwischen hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung ausgesetzt. Zumindest bis zur der mündlichen Verhandlung ist die deutsche Version der Wikipedia wieder unter www.wikipedia.de erreichbar.

Ein sehr interessanter Standpunkt zu diesem Fall findet sich übrigens in einem Kommentar auf Slashdot. „parabyte“, der Tron persönlich kannte, erzählt den gesamten Hintergrund dieser Eskalation. Das lässt den ganzen Fall in einem anderen Licht erscheinen. Absolut lesenswert!

2 thoughts on “Einstweilige Verfügung gegen www.wikipedia.de
  1. Um mal Fefe zu zitieren:

    […]Liebe Wikipedianer, ihr seid eine Webseite! Keine Enzyklopädie. Eine Webseite! Was ihr euch da intern für Maßstäbe für euren Inhalt ausgedacht habt, ist vollständig wurscht. Das ist eine Webseite, und unterliegt damit rein juristisch Regeln. Wenn ihr abgemahnt werdet von den Eltern, und ihr das Material dann nicht entfernt (und die Gründe dafür sind wirklich vollständig egal, […] dann fangt ihr euch eine Einstweilige Verfügung ein. […] Trons Eltern die Schuld daran zu geben, das ist echt das allerletzte. […]

    […] Wenn die Eltern eines Verstorbenen euch erlauben, den Artikel über Tron da zu lassen, solange ihr den Namen nicht erwähnt […], dann solltet ihr dankbar sein und den Familiennamen da rausnehmen und gut ist. Unabhängig davon ob ihr jetzt findet, daß die Recht haben oder nicht. Das versteht sich doch von selbst, daß man den Wünschen der Hinterbliebenen erstmal mit Respekt begegnet und folgt, und dann einvernehmlich einen Kompromiß sucht. Und was die Eltern euch angeboten haben, das war aus meinen Augen schon ein außerordentlich fairer Kompromiß. […] Wie können Leute, die so auf den Rechten anderer herumtrampeln, sich selbst auch noch für „die Guten“ halten? […]

    [Ich war so frei und habe Dein Zitat etwas gekürzt. Ich hoffe, das ist in Ordnung. – Flo]

  2. Nunja, ich denke das ist ein typischer Fall wo beide Seiten irgendwie Recht haben. Einerseits wollen die Eltern den Namen ihres Sohnes schützen, andererseits will die Wikipedia ihre Meinungs- und Pressefreiheit erhalten.

    In Bezug auf Kompromiss haben beide Seiten versagt. Es hätte in der Tat dem Tron-Artikel keinen Abbruch getan, den Nachnamen zu kürzen. Umgekehrt ist es genauso daneben gleich die Komplette Domain abzuschießen.

    Wobei es natürlich ein prinzipbedingt besonders kniffliger Fall ist, da auf der einen Seite nicht eine Person steht, mit der man sich einigen könnte, sondern eine nicht näher definierte dezentralisierte Menschenmasse.

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