Bei welchen/r Bands/Filmen/Software/Musik/eBooks drohen Abmahnungen fürs Filesharing?

Wie bereits mehrfach berichtet werden Tauschbörsennutzer in Deutschland von verschiedenen Firmen tausendfach mit Abmahnungen bedrängt. Doch welche Rechteinhaber setzen überhaupt auf das zwielichtige Mittel der Abmahnung? Bei welcher Band, bei welcher Software, bei welchem Film droht besonders leicht Ärger?

Eine sehr umfangreiche Auflistung von einzelnen Werken bietet abmahnwahn-dreipage.de. In einem regelmäßig aktualisierten Dokument findet sich für jede abmahnende Anwaltskanzlei eine Liste mit abgemahnten Werken, dem zugehörigen Rechteinhaber, sowie den Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten.

» Die Liste: Wer mahnt was ab?
» PDF-Version

In einer weiteren Auflistung der Anwälte Wilde & Beugner sind etwas übersichtlicher die Rechteinhaber zusammengefasst, die sich durch Abmahnanwälte vertreten lassen. Im selben Dokument findet sich auch eine Auflistung der Abmahnfirmen, sowie die am häufigsten abgemahnten Werke.

» Filesharing-Abmahnungen: Auflistung der abgemahnten Werke

Das PDF von abmahnwahn-dreipage.de umfasst derzeit stolze 92 Seiten. Offensichtlich wird nicht nur bei einzelnen Werken oder Rechteinhabern abgemahnt, sondern über eine relativ breite Palette hinweg. Unter den Rechteinhabern finden sich diverse große Namen wie EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainment und Warner Music Group Germany Holding oder auch Eidos.

Primär werden wohl Produkte aus dem relativen Mainstream verfolgt. Unbekannte Musik / Software / Filme ist eher weniger auf der Liste vertreten – wenn auch nicht garnicht.

Inzwischen werden aber auch nicht nur die „klassischen“ Schwarzkopien, also Musik, Software und Filme verfolgt. Auch bei schwarzkopierten Büchern (eBooks) und Hörbüchern beispielsweise von Stephen King oder Frank Schätzing („Der Schwarm“) kann man sich Abmahnungen einfangen. Sogar eine Fernsehserie („The King of Queens“ – deutsche Fassung) und diverse Animes (z.B. „Oh! My Goddess“, „Ranma“ und „Ninja Scroll“) finden sich auf der Liste.

Auffällig ist auch, wie viele pornografische Werke in der List auftauchen. Die deutsche Porno-Industrie scheint zu den besten Kunden der Abmahn-Industrie zu gehören.

(via Gulli)

6 thoughts on “Bei welchen/r Bands/Filmen/Software/Musik/eBooks drohen Abmahnungen fürs Filesharing?
  1. Die Industrie geht nach wie vor den falschen Weg und tonnen an Abmahnungen verstopfen unnötig die Gerichte und sind nur für Rechtsanwälte äußerst lukrativ. Ich kenne mich auch bestens in der Szene aus, aber nicht weil ich Leecher bin o.ä. und habe schon oft versucht der Industrie meine Hilfe anzubieten, aber mit keinem Erfolg. Lieber weiter abzocken…

  2. Ich persönlich bin durch diese ganze Abmahnerei und den unterschiedlichen Urheberrecht/Copyright-Kram doch sehr verunsichert. Schon alleine das einbinden von uralten Ausschnitten div. TV-Serien (z.B. „Raumpatrolie Orion“, Monty Python) über YouTube, bereitet einen Kopfschmerzen.

    Eine (geringe, ~5€) Zwangsabgabe zum Internetzugang, würde die Lage vielleicht ein wenig entschärfen. Nur wie diese Abgabe gerecht auf die Urheber aufteilen?

    Gruß
    Rolf

  3. Oh! Jetzt sehr vorsichtig sein, nicht erhalten, eine Strafe! Vielen Dank für den Artikel und für die Tatsache, dass uns gewarnt:)

  4. Nicht nur Benutzer von Tauschbörsen sollten hier aufpassen. Auch Betreiber von eigenen Webseiten die z.B. Hintergrundmusik eingebaut haben sollten darauf achten, ob sie die Lizenz für den Titel haben. Viele Abmahner suchen gezielt noch solchen Seiten und nutzen die Unwissenheit aus!

  5. Man kann zu diesen Abmahnungen stehen, wie man will; eines gilt immer: Man muss professionell hierauf reagieren. Es bringt nichts, dieses Vorgehen der Rechteinhaber als „Abzocke“ abzutun und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Das wird in der Regel sehr teure Folgen haben. Auch empfiehlt es sich nicht, ohne juristische Kenntnisse selbst irgendwelche Korrespondenz mit der Gegenseite zu führen. Genauso unklug ist es, den begangenen Urheberrechtsverstoß anzuerkennen und dann ungeprüft alle Forderungen der Gegenseite in blindem Gehorsam zu erfüllen. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind meist schlichtweg gefährlich. Eine solche Erklärung sollte man keinesfalls unterschreiben. Auch sind die geforderten Zahlungen in der Regel überzogen.
    Wenn man von einer Filesharing Abmahnung betroffen ist, sollte man sich juristischen Beistand suchen. Die Kosten sind überschaubar und rechnen sich oftmals schon mit Blick auf die geringere Zahlung an die Gegenseite.

    Mehr Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharings: http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/auf-abmahnungen-reagieren/filesharing-internettauschborsen/?child=71

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