Polizei lässt sich beschlagnahmte Ware im Wert von 90’000 Euro stehlen, haftet aber nicht für den Schaden

„Nachdem [die Polizei] einem Uhrenhändler die teure Ware unterwegs abgenommen hatte, verschickte sie die Uhren zur Prüfung auf Echtheit an den Hersteller. Das Paket kam leider nie an und der rechtmäßige Eigentümer soll nun auch noch leer ausgehen.“ (SWR)

Weil die Polizei sich die Echtheitszertifikate und Inventarliste gleich mit stehlen ließ, kann der Händler nun nicht beweisen, welcher Schaden ihm entstanden ist. Er hat sich bis zum Bundesgerichtshof geklagt, aber auch dort ging er leer aus. Schaden + Rechtskosten summieren sich nun auf 135’000 Euro.

(via Fefe)