Keine doppelten Rundfunkgebühren für geschäftlich genutzte Rechner in privater Wohnung

Golem schreibt:

Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Na endlich! Es ist schon haarsträubend, dass so etwas erst durch ein Gericht entschieden werden muss. Bislang musste man sogar für ein und das selbe Gerät doppelt bezahlen, falls man es gleichzeitig auch als Freiberufler/Selbstständiger nutzte. Jetzt ereilt einen dieser Wahnsinn wenigstens erst, falls man ein getrenntes Büro hat.