Urteil untersagt GEZ-Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Gute Nachrichten von der GEZ-Front: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt, dass die GEZ keine Gebühr für den internetfähigen PC eines Rechtsanwalts erheben darf. Der Anwalt hatte gegen die Gebühr geklagt, da er seinen PC ausschließlich zu Recherchezwecken und nicht zum Rundfunkempfang nutze.

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Die GEZ ausnahmsweise mal zu Unrecht im Kreuzfeuer der Kritik?

Man sollte es kaum glauben, dass die GEZ ihrem Ruf noch großartig schaden kann, aber sie hat es mal wieder geschafft. Sie haben der Webseite Akademie.de eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, in der sie unter anderem die Benutzung von Begriffen wie „GEZ-Brief“ oder „GEZ-Anmeldung“ kritisiert und stattdessen die Verwendung meist unpraktikabler Konstriktionen wie „Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“ gefordert.

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Besuch von der GEZ

Überwachung

Lesern dieses Blogs dürfte meine Meinung zur GEZ nicht unbekannt sein (siehe „Die Kollateralschäden der GEZ“). Ich verfüge glücklicherweise weder über ein Radio, noch über Fernsehen, also musste ich bisher auch ganz legal keine Gebühren entrichten.

Briefe von der GEZ ignorierte ich gewissenhaft. Schließlich besteht nur eine Auskunftspflicht, falls man in der Tat Empfangsgeräte besitzt. Da ich das nicht tue, sehe ich es auch nicht ein, Zeit und Briefmarken für die Datensammelwut der GEZ zu opfern. Nach dem dritten Brief – jeder wurde in der Formulierung immer schärfer, fast schon drohend – gab die GEZ mich wohl auf. Dachte ich zumindest, denn heute standen schließlich zwei GEZ-Inspektoren vor unserer WG-Tür.

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