Die GEZ ausnahmsweise mal zu Unrecht im Kreuzfeuer der Kritik?

Man sollte es kaum glauben, dass die GEZ ihrem Ruf noch großartig schaden kann, aber sie hat es mal wieder geschafft. Sie haben der Webseite Akademie.de eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, in der sie unter anderem die Benutzung von Begriffen wie „GEZ-Brief“ oder „GEZ-Anmeldung“ kritisiert und stattdessen die Verwendung meist unpraktikabler Konstriktionen wie „Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“ gefordert.

Die Details dieser Forderungen erspare ich Euch hier, denn darüber wurde ja schon ausgiebig in diversen Blogs und Magazinen berichtet (siehe Golem.de, Heise.de, Spiegel Online oder Basic Thinking).

In der bisherigen Berichterstattung geht eines aber unter: Der Streit um die Formulierungen macht gerademal 2 von 32 Punkten der 29-seitigen Abmahnung aus. Worum es in den anderen Punkten geht, ist unbekannt. Da die abgemahnte Seite selbst nicht näher darauf eingeht, vermute ich, dass die restlichen Punkte nicht ganz so absurd sind.

Auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de bestätigte ein GEZ-Sprecher dass man akademie.de „sehr umfangreich und in vielen Aspekten“ abgemahnt habe. Die Verwendung der fraglichen Begriffe mache nur einen „verschwindend geringen Anteil“ aus [..]. Demzufolge sei akademie.de auch die einzige Seite, die abgemahnt wurde. Nur aufgrund der Verwendung der fraglichen Begriffe müssen andere Seitenbetreiber also keinen Ärger mit der GEZ fürchten. (DWDL.de, Hervorhebung von mir)

Vielleicht wird der GEZ diesmal also ein wenig Unrecht getan (wer hätte gedacht, dass ich sowas jemals schreibe). Die Liste an falsch verwendeten Worten scheint mir zwar in der Tat ziemlich bescheuert, aber ich habe ein wenig den Verdacht, dass akademie.de gezielt den „schwächsten Punkt“ der Abmahnung herausgegriffen hat um sie so insgesamt als bodenlos darzustellen. Ganz so bodenlos kann sie aber schlecht gewesen sein, denn akademie.de hat inzwischen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Ob dem wirklich so ist, lässt sich natürlich schwer sagen, denn akademie.de hat die angemahnten Seiten vom Netz genommen und auch die GEZ will keine Auskunft über den weiteren Inhalt der Abmahnung geben.

Disclaimer

Bevor hier ein falsches Bild aufkommt: Ich mag die GEZ nicht und halte dieses komplette System für abschaffungswert (siehe „Die Kollateralschäden der GEZ“ oder auch „Besuch von der GEZ„). Trotzdem halte ich es für wichtig, auch bei unliebsamen Systemen Informationen nicht zu verzerren.

2 thoughts on “Die GEZ ausnahmsweise mal zu Unrecht im Kreuzfeuer der Kritik?
  1. Hab ich beim Gebühren-Igel ähnlich kommentiert. Im Nachhinein hat sich die Angelegenheit als allerbeste PR für akademie.de entwickelt, obwohl ja „ihr Produkt“ eingestandermaßen Mängel hatte. Aufgrund geschickter PR redet da keiner drüber.
    Was Werbung und Öffentlichkeitsarbeit angeht, ist die GEZ einfach ne Pleite. Aber da sind die Öff.-R. selbst schuld. Welcher Supermarkt käme auf die Idee, seine Kassiererinnen die Werbung machen zu lassen?

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