Die GEZ ausnahmsweise mal zu Unrecht im Kreuzfeuer der Kritik?

Man sollte es kaum glauben, dass die GEZ ihrem Ruf noch großartig schaden kann, aber sie hat es mal wieder geschafft. Sie haben der Webseite Akademie.de eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, in der sie unter anderem die Benutzung von Begriffen wie „GEZ-Brief“ oder „GEZ-Anmeldung“ kritisiert und stattdessen die Verwendung meist unpraktikabler Konstriktionen wie „Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“ gefordert.

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