Urteil untersagt GEZ-Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Gute Nachrichten von der GEZ-Front: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt, dass die GEZ keine Gebühr für den internetfähigen PC eines Rechtsanwalts erheben darf. Der Anwalt hatte gegen die Gebühr geklagt, da er seinen PC ausschließlich zu Recherchezwecken und nicht zum Rundfunkempfang nutze.

Das Gericht stimmte zu:

„Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischer­weise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grund­recht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Inter­net-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informations­quellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wider­spreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.“ (Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz)

Leider ist das Urteil (Aktenzeichen 1 K 496/08.KO) noch nicht rechtskräftig. Die GEZ könnte noch in Berufung gehen.

Falls das Urteil bestand hat könnte es auch die Rundfunkgebühr für Internet-PCs als ganzes kippen. Auch privat genutzte Computer werden schließlich „nach der Lebenserfahrung“ nicht zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten.

Meine eigene Einstellung zu dem GEZ-Gebühren-Moloch habe ich übrigens vor einiger Zeit mal unter „Die Kollateralschäden der GEZ“ beschrieben, ebenso meine erste und bisher einzige Begegnung mit GEZ-Inspektoren.

(via Golem.de)

3 thoughts on “Urteil untersagt GEZ-Rundfunkgebühr für internetfähige PCs
  1. Ach heutzutage will wirklich jeder überall Geld rausholen, sei es noch so lächerlich. Aber über die GEZ Gebühren sollte man sich wirklich informieren, habe letztens im TV einen Beitrag dies bezüglich gesehen, wo Kneipen zu heftigen Gebühren verdonnert wurden weil sie den Fernseher für 5 Stammtischleute aufgedreht hatten. Schon heftig.

  2. Mich würde aus aktuellem Anlass mal interessieren, inwieweit man sich als Gewerbetreibender an dieses Urteil anschließen kann, wenn ein gewerblich genutzter PC wirklich rein geschäftlich und nicht zum Abrufen von Inhalten öffentlich-rechtlicher Anstalten genutzt wird.

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