12. Dezember 2005

Rechteinhaber als Exekutive

Das Bundesjustizministerium plant mal wieder eine Gesetzesänderung. Ziel ist die leichtere Durchsetzung geistigen Eigentums. Die wichtigsten Teile dieser Novelle sollen die Befugnisse der Rechteinhaber erweitern.

Zukünftig soll es den urheberrechtlich Verletzten möglich sein, direkt beim Provider die Adressdaten des potentiellen Rechteverletzers zu erfragen – wenn es sich um einen “gewichtigen Eingriff” handelt. Zudem können die Rechteinhaber mit einem richterlichen Beschluss Einsicht in Urkunden oder sogar die Besichtigung von Sachen verlangen (vgl. Golem.de und heise online).

Nun gilt ja in Deutschland glücklicherweise das Prinzip der Gewaltenteilung. Für die Durchsetzung der Gesetze (mit Mitteln wie Durchsuchungen) ist ausschließlich die Exekutive verantwortlich. Diese Exekutive besteht aus Regierung, Polizei und verschiedenen Ämtern – also rein staatlichen und neutralen Institutionen.

Der Gesetzesnovelle des Ministeriums zufolge würden also bald auch private und direkt beteiligte (also nicht neutrale) Institutionen exekutive Befugnisse erlangen. Die Missbrauchsmöglichkeiten sind dabei kaum abzusehen.

In meinen Augen ist das eine recht gefährliche und beängstigende Entwicklung…

Mehr über: GesetzJustizPolitikRechtUrheberrecht

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