Interessanter Beitrag von Udo Vetter, der erklärt, dass niemand – egal ob Zeuge oder Beschuldigter – gegenüber Polizisten eine Aussage tätigen muss. Ihm zufolge kann eine Aussagepflicht kann nur vor Staatsanwälten und/oder Richtern bestehen, während Polizisten lediglich Anspruch auf die Personalien haben.
» Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft
Durch den Koalitionsvertrag könnte daran aber wohl noch gerüttelt werden.
Siehe auch: Hausdurchsuchung – Was tun?