Lizenzen für freie Musik

Dieser Artikel ist ein Unterkapitel meiner Diplomarbeit.

In Deutschland (und in den meisten anderen Rechtssystemen) ist es nicht notwendig, urheberrechtlichen Schutz extra zu beantragen. Jeder Urheber eines Werkes hat automatisch die exklusiven Rechte an diesem. Das Urheberrecht sichert allein dem Urheber eine ganze Reihe an verschiedenen Rechten, darunter das Recht die Werke zu veröffentlichen (UrhG §12), zu vervielfältigen (UrhG §16), zu verbreiten (UrhG §17) und zu bearbeiten (UrhG §23).

Will man, dass sich seine Musik legal frei im Netz verbreitet, muss man sie unter einer Lizenz veröffentlichen, die die benötigten Rechte erteilt. Es wäre möglich, speziell dafür eine Lizenz zu schaffen, aber für eine „wasserdichte“ Lizenz ist erhebliches juristisches Fachwissen notwendig. Eine unsauber erarbeitete Lizenz könnte irgendwann zu fatalen Rechtsstreitigkeiten führen. Zudem stellen Lizenzen auch eine gewisse Herausforderung an die Urheber dar, da sie sie ausreichend verstehen müssen, um abschätzen zu können, ob sie wirklich ihre Werke unter diesen Bedingungen veröffentlichen wollen. Dies erfordert wiederum einen gewissen juristischen Sachverstand.

Eine andere Lösung wäre auf eine etablierte Lizenz zurückzugreifen. Ähnlich wie die General Public License (GPL) für Software gibt es inzwischen auch eine ganze Reihe von freien Lizenzen, die auf Musik anwendbar sind. Das Spektrum reicht dabei von der völligen Aufgabe aller Rechte an einem Werk, bis zur abstufbaren Auswahl des Freiheitsgrades. Bei bekannten Lizenzen kann man sich an zahlreichen Beurteilungen von anderen, lizenzrechtlich besser geschulten Menschen orientieren und die Brauchbarkeit dieser Lizenz für sich selber besser abschätzen. Eventuell ist man mit der Lizenz sogar bereits vertraut.

Probleme gibt es allerdings, falls man Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Die GEMA verwaltet in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Musiker, die mit ihr einen Berechtigungsvertrag geschlossen haben. In Folge dessen überträgt der betreffende Musiker alle zentralen Rechte an seinen Werken an die GEMA. Dies betrifft nicht nur die aktuellen Werke, sondern auch alle, die der Musiker auch in Zukunft erst schaffen wird (vgl. BerechtV §1 Abs. 1). Daher können GEMA-Mitglieder leider nicht ohne weiteres ihre Musik unter einem freieren Lizenzmodell veröffentlichen.

Etablierte Lizenzen

Lizenzen, deren Kern die gezielte Aufgabe mancher Urheberrechte ist, sind bekannt unter Namen wie „Open Content Licenses“, „Open Licenses“ oder „Copyleft Licenses“. Häufig wurden diese Lizenzen von der Open-Source-Bewegung und ihrer bekannten „General Public License“ (GPL) inspiriert. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) führt eine Liste der meisten bekannten Lizenzen.

Einige davon, wie beispielsweise die GNU Free Documentation Licence sind auf andere Werk-Arten beschränkt sodass sie auf Musik nicht anwendbar sind. Dennoch gibt es eine breite Auswahl an passenden Lizenzen. Manche davon sind „Insellösungen“, die von einzelnen Plattformen geschaffen wurden und außerhalb dieser keine nennenswerte Verbreitung gefunden haben. Andere, wie beispielsweise die Creative Commons Lizenzen sind relativ populär.

EFF Open Audio License

Die Open Audio Lizenz (OAL) ist ein Projekt der Electronic Frontier Foundation, die sich mit Bürgerrechten im virtuellen Raum befasst. Unter dieser Lizenz veröffentlichte Werke können frei kopiert, verbreitet, verändert und öffentlich aufgeführt werden, solange auf den ursprünglichen Urheber hingewiesen wird.

Die Open Audio Lizenz ist dabei stark von der Open-Source-Bewegung inspiriert. In der Preamble heißt es beispielsweise „As in the software communities, this license is intended to help foster a community of creators and performers who are free to share and build on each others‘ work.“

Sie gleicht im Wesentlichen der „Creative Commons Attribution Share-Alike“ Lizenz. Deshalb, und weil die Entwickler von der Konsistenz und dem maschinen-lesbaren Code der Creative Commons Lizenzen angetan sind, wurden die beiden Lizenzen mit Version 2.0 der Open Audio Lizenz zusammengeführt. Das bedeutet, dass alle Werke, die unter der „OAL, any version“ veröffentlicht wurden, behandelt werden können, als seien sie unter der entsprechenden Creative Commons lizenz veröffentlicht. (vgl. Electronic Frontier Foundation o.D.)

Ethymonics Free Music License

Ethymonics ist eine kleine Musikfirma, die – ähnlich wie Magnatune – freie Musik verkauft (vgl. Liang 2004). Die Lizenz erlaubt den Nutzern die Musik zu kopieren, zu verteilen und zu verändern – vorrausgesetzt, sie wird wieder unter derselben Lizenz veröffentlich.

Diese Lizenz scheint allerdings nie große Verbreitung gefunden zu haben. Auf der Ethymonics Homepage ist inzwischen auch nur noch ein Baustellenschild zu finden.

Lizenz „Freie Kunst“

Die Lizenz „Freie Kunst“, oder „Art Libre“ im französischen Original, ging aus der Konferenz „Copyleft Attitude“ im Jahr 2000 in Paris hervor. Auch sie folgt einem gemeinnützigen Ansatz. So heißt es in der Präambel der englischen Fassung (die deutsche Übersetzung ist leider nicht so elegant formuliert) „Whereas current literary and artistic property rights result in restriction of the public’s access to works of art, the goal of the Free Art License is to encourage such access.“

Sie erteilt die Erlaubnis, die unter ihr veröffentlichten Werke zu kopieren, zu verbreiten und zu verändern. Die modifizierten Werke fallen wieder unter dieselbe Lizenz. Bei der Verbreitung und der Werke müssen der Name des Autors (und des Autors des Originals), sowie der Weg auf die Originale zuzugreifen, angegeben werden.

OpenMusic Lizenzen

Wie die Lizenz „Freie Kunst“ gingen auch die OpenMusic Lizenzen aus einer Konferenz, dem „LinuxTag 2001“, hervor.

Sie sind nach den drei Ampelfarben Grün, Gelb und Rot benannt. Bei der Grünen Lizenz darf man die Werke nutzen, modifizieren, verteilen und ausstrahlen. Auch die kommerzielle Nutzung ist erlaubt. (vgl. Liang 2004, S. 74)

Für die modifizierten Versionen gelten eine Reihe an Regeln:

  • sie müssen als solche gekennzeichnet sein
  • der Autor der Modifikation muss identifiziert werden
  • das Datum der Modifikation muss angegeben werden
  • die Quelle für das Original muss angegeben werden
  • es darf nicht der Anschein erweckt werden, als unterstütze der ursprüngliche Autor die Modifikation, es sei denn, er stimmt ausdrücklich zu
  • die Modifikation muss wieder unter der selben Lizenz veröffentlicht werden

Die Gelbe Lizenz entspricht im wesentlichen der Grünen Lizenz, lässt aber die kommerzielle Nutzung nur zu, falls der Autor dieser zustimmt.

Die Rote Lizenz schließlich erlaubt nur noch die private Nutzung und Verbreitung. (vgl. Liang 2004, S.77)

Auch diese Lizenzen werden nicht weiter gepflegt. Die letzten Versionen sind vom April 2001. Die Rote Lizenz ist gar komplett von der Projekt-Homepage verschwunden. Lediglich Liang (2004, S.77) und verschiedene Webseiten erwähnen sie noch.

OpenContent Lizenz

Die OpenContent Lizenz gehört zu den ersten ihrer Art. Ihr „neueste“ Fassung stammt aus dem Jahre 1998.

Auch sie erlaubt das kopieren, verbreiten und modifizieren der unter ihr lizenzierten Inhalte. Die modifizierten Fassungen müssen wieder unter der selben Lizenz veröffentlicht werden.

Seit Anfang 2004 ist die Projekt-Homepage offiziell geschlossen. Der Autor der Lizenz, Dr. David Wiley, sieht sein Ziel, die Idee von freien Werken zu verbreiten erreicht, und empfiehlt die Creative Commons Lizenzen als Nachfolger.

„My main goal in beginning OpenContent back in the Spring of 1998 was to evangelize a way of thinking about sharing materials, especially those that are useful for supporting education. […]I think we’re off to a dandy start. I’m closing OpenContent because I think Creative Commons is doing a better job of providing licensing options which will stand up in court” (Wiley, zitiert in Liang 2004, S.86)

Open Source Music License (OSML)

Die Open Source Music License orientiert sich sehr stark an der GPL. Sie erlaubt das kopieren, verbreiten und verändern der Werke, vorrausgesetzt dieses geschieht wieder unter der OSML.

Eine Besonderheit im Vergleich zu den meisten anderen Lizenzen ist, dass sie – streng nach dem Vorbild GPL – die Verfügbarkeit der Quelldaten fordert. Quelldaten ist dabei wie folgt definiert:

„The source audio for a work is defined as a set of aiff or wav files that corrospond to each track as it was used in the mixing stage, before bouncing them to a stereo image. […]“ (OSML, §3 Abs. 3)

Leider wirkt sie wenig professionell. Sie weist an mehreren Stellen Rechtschreibfehler auf und macht auch unnötig deutlich, wie nahe sie mit der GPL verwandt ist, wenn im Lizenztext – vermutlich unabsichtlich – noch von Software anstatt Musik gesprochen wird: „[…] if you distribute copies of the software […] For example, if you distribute copies of such a program, whether gratis or for a fee, […]“ (OSML, Präambel, Abs. 3-4)

Die Open Access Lizenz

Die Open Access Lizenz (OAL) war ein Projekt der Public Library of Science. Ihr Ziel war die ungehinderte Verbreitung von Forschungsergebnissen.

„The purpose of this Public Library of Science Open Access License (referred to here as „the License“) is to encourage, and to facilitate, the free and unfettered distribution of scientific and medical research around the globe.“ (OAL, Präambel, Abs. 1)

Sie erlaubte das freie kopieren, verbreiten und verändern der unter ihr lizenzierten Werke unter drei kleinen Bedingungen:

  • ein Hinweis auf die OAL muss dem Werk beigefügt werden
  • es muss wieder unter der OAL lizenziert werden
  • alle wesentlichen Änderungen müssen als solche deutlich gemacht werden

Allerdings wurde inwzischen auch diese Lizenz durch die „Creative Commons Namensnennung“ Lizenz ersetzt.

Die Design Science Lizenz

“[…] this Design Science License was written and deployed as a strategy for promoting the progress of science and art through reform of the environment.“ (Design Science Lizenz §0, Abs. 4)

Diese Lizenz ist sehr allgemein und kann auf alle Inhalte, die Urheberrechtsschutz genießen, angewendet werden. Die unter ihr lizensierten Werke können frei verteilt, kopiert, aufgeführt und modifiziert werden.

Eine interessante Eigenschaft ist, dass die „Quelldaten“ auch mit zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Falle von Musik wären dies also zum Beispiel Projektdateien des Audio-Editors mit den zugehörigen Wave-Dateien.

Diese Lizenz wird nicht mehr gepflegt, die ursprüngliche Webseite existiert nicht mehr. Verfügbar ist sie nur noch im Lizenz-Archiv der Free Software Foundation.

Die Creative Commons Lizenzen

Da so viele Lizenzen bereits durch eine Creative Commons Lizenz ersetzt wurden, lässt sich bereits erahnen, dass dieses Projekt eine beachtliche Popularität genießt.

Creative Commons ist nicht eine Lizenz, sondern ein Lizenzsystem, das aus zahlreichen verschiedenen Lizenzen besteht. Jede Lizenz ist in drei Ausführungen verfügbar, die auf der deutschen Homepage gut beschrieben sind:

  1. Commons Deed“ (Allgemeinverständliche Ausführung).
    Eine einfache, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache gehaltene Zusammenfassung des Lizenzvertrags für Nicht-Juristen.
  2. Legal Code“ (Juristische Ausführung).
    Ein im Rechtsverkehr gültiger Lizenzvertrag.
  3. Digital Code“ (Digitale Ausführung).
    Eine maschinenlesbare Übersetzung des Lizenzvertrags, die Suchmaschinen und anderen Anwendungen hilft, Ihren Inhalt nach Nutzungsbedingungen zu kategorisieren.

Die Lizenzen wurden mittlerweile in alle wichtigen Rechtsräume übertragen. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Lizenzen, die oftmals für das US-amerikanische Rechtssystem geschrieben wurden, und in anderen Rechtsräumen eventuell nicht die volle Gültigkeit haben.

Alle von Creative Commons angebotenen Lizenzen haben einen Grundstock an Eigenschaften gemeinsam:

Die Lizenznehmer müssen den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen, falls sie etwas mit den Inhalten tun möchten, was der Inhaber in der Lizenz beschränkt hat. Sie müssen außerdem den Copyright-Hinweis auf allen Kopien intakt halten, den Namen des ursprünglichen Autors nennen und beim Kopieren der Inhalte auf die ursprüngliche Lizenz verlinken. Sie dürfen die Bedingungen der Lizenz nicht verändern. Sie dürfen auch keine technischen Mittel einsetzen, um die rechtmäßige Nutzung der Inhalte von anderen Lizenznehmern zu verhindern (also beispielsweise ein weiterkopiertes Musikstück mit Digital Rights Management unter Kopierschutz stellen).

Dafür räumt es den Lizenznehmern ein, die Inhalte zu kopieren, zu verbreiten, öffentlich auszustellen oder auszuführen, sie digital auszustrahlen (z.B. per Webcasting) und die Inhalte in andere Formate zu überführen.

Jede Lizenz gilt weltweit und so lange das Urheberrecht für den jeweiligen Inhalt andauert, also in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (vgl. UrhG §64). Die Lizenzen sind nicht widerrufbar.

Neben diesen allgemeinen Eigenschaften, gibt es noch eine Reihe an Eigenschaften, die man sich seinen Bedürfnissen entsprechend aussuchen kann. Es gibt die Möglichkeit, die kommerzielle Verwertung der Inhalte zu erlauben, oder zu verbieten. Zudem hat der Lizenzgeber die Möglichkeit, Bearbeitungen des Inhalts entweder

  • Zu erlauben
  • Zu erlauben, wenn das Ergebnis wieder unter der selben Lizenz veröffentlicht wird
  • Zu verbieten

Der ganze Prozess ist dabei für alle Seiten sehr anwenderfreundlich. Die Lizenzgeber können die für sie geeignete Lizenz komfortabel mit einem Assistenten auf der Creative Commons Webseite auswählen. Für Lizenznehmer ist dank „Commons Deeds“ sehr leicht zu verstehen, was sie mit den Inhalten tun dürfen, und was nicht. Zudem sind für alle wichtigen Optionen eingängige Icons verfügbar, die die Eigenschaften sehr schnell erfassbar machen.

Neben diesem Kern an Lizenzen gibt es noch einige spezielle Lizenzen.

Mit der „Public Domain Dedication“ gibt man sämtliche Urheberrechte an einem Werk auf und übergibt es damit der Allgemeinheit. Allerdings stammt das Konzept der „Public Domain“ aus dem US-amerikanischen Rechtssystem. In Deutschland ist es hingegen nicht möglich – auch nicht mit einer ausdrücklichen Erklärung – das Urheberrecht an einem Werk aufzugeben. (vgl. UrhG §7, §29)

Die „Developing Nations Lizenz“ gestattet die freie Nutzung der unter ihr lizenzierten Inhalte in den Entwicklungsländern. Sie soll dem Problem entgegenwirken, dass ein Großteil der Bevölkerung in Entwicklungsländer aufgrund von zu hohen Preisen keinen Zugriff auf viele Inhalte hat. Lawrence Lessing schreibt dazu:

„The fact is that most of the world’s population is simply priced out of developed nations‘ publishing output. To authors, that means an untapped readership. To economists, it means ‚deadweight loss.‘ To human rights advocates and educators, it is a tragedy. The Developing Nations license is designed to address all three concerns.“ (zitiert in Haughey 2004)

Die „Recombo“-Lizenzen bestehen aus drei Varianten:

  • „Sampling“
    Erlaubt das Verwenden von Ausschnitten des Werkes für andere Produktionen (ausgenommen Werbung). Das Kopieren und Verteilen des gesamten Werkes ist auch verboten.
  • „Sampling Plus“
    Gleicht im Wesentlichen „Sampling“, erlaubt aber zusätzlich noch das nicht-kommerzielle Kopieren und Verbreiten des gesamten Werkes.
  • „Noncommercial Sampling Plus“
    Baut wiederum auf „Sampling Plus“ auf, beschränkt aber auch die Weiterverwendung von Ausschnitten auf den nicht-kommerziellen Bereich.

Diese Lizenzen sind sehr relativ neu und als „Beta“ gekennzeichnet. Zudem sind sie bislang nur für den brasilianischen und US-amerikanischen Rechtsraum verfügbar.

Eine weitere Lizenz, die speziell für das amerikanische System geschaffen wurde, ist „Founder’s Copyright“. Dieses immitiert über eine etwas umständliche rechtliche Konstruktion das ursprüngliche US-Copyright, nach dem die Werke nach 14 oder maximal 28 Jahren in die Public Domain übergehen.

Empfehlung

Am solidesten und flexibelsten ist das Lizenz-System „Creative Commons“. Es hat in den letzten Jahren eine breite Benutzerbasis erschließen können. Für die Benutzer, die noch keine Erfahrung mit Lizenzen haben, bietet Creative Commons den einfachsten Einstieg, da es für diese Lizenzen auch eine allgemeinverständliche Fassung gibt.

Die zunehmende Akzeptanz des Lizenz-Systems wird auch dadurch deutlich, dass andere Projekte wie die Open-Content-, Open-Music-Lizenzen und Open-Audio-Lizenzen zugunsten des Creative-Commons-Systems eingestellt werden.

Das Creative-Commons-Projekt wurde von einem Rechtswissenschaftler, Lawrence Lessing, gegründet und war erst an der Harvard-Law-School und jetzt an der Stanford-Law-School beheimatet. Zahlreiche Fachleute haben sich damit beschäftigt, was die Creative-Commons-Lizenzen zu den am besten begutachteten macht.

Die Lizenzen sind auch die einzigen, die großflächig in andere Rechtsräume übertragen wurden. Die meisten anderen Lizenzen sind für den US-amerikanischen Rechtsraum geschaffen und sind in Deutschland eventuell nicht vollständig gültig.

Kurz zusammengefasst sind die Creative-Commons-Lizenzen also die Lizenzen, die am flexibelsten, etabliertesten und rechtlich gesichertsten sind.

Literatur

BerechtV (2002): GEMA Berechtigungsvertrag
Online verfügbar: http://www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/gema_berechtigungsvertrag.pdf

Electronic Frontier Foundation (o.D.): Open Audio License: Version 2.0
Online-Publikation: http://www.eff.org/IP/Open_licenses/eff_oal.php

Haughey, Matt (2004): Developing Nations Copyright License Frees Creativity Across the Digital Divide
Online-Publikation: http://creativecommons.org/press-releases/entry/4397

Liang, Lawrence (2004): guide to open content licences
Online-Publikation: http://pzwart.wdka.hro.nl/mdr/research/lliang/open_content_guide

UrhG (2003): Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Online verfügbar: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf

© 2005 Florian Sander

Frühere Artikel „aus dieser Reihe“:

4 thoughts on “Lizenzen für freie Musik
  1. suche für meine freundin die ein caffeehaus hate lizenzfreie musik,ich weis das es das gibt.wer kann mir helfen das zu finden

  2. Neppstar hat ziemlich vergrößert (nicht nur freie Musik, sondern auch freie Kunst und freie Kultur!) Im Sinne des GPL und GNU Gedankens kann jetzt unter:
    http://www.neppstar.net frei heruntergeladen werden. (mp3 mpg jpg gif txt …)

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