Glaubwürdigkeit von Polizeiaussagen

Rechtsverdrehung

Aussagen von Polizisten genießen vor Gericht einen hohen Stellenwert. Ein jugendlicher Demonstrant fand sich so in einer recht misslichen Lage wieder, als gleich drei Polizisten bezeugten, dass er auf einer Demo vermummt war und bei der Festnahme so heftigen Widerstand leistete, dass er mit einem Faustschlag gebremst werden musste.

Das Dementi des Demonstranten und ärztlich attestierte Verletzungen, die kaum mit „einem Faustschlag“ übereinstimmen, hielten den Richter nicht davon ab, die Strafforderung der Staatsanwaltschaft zu verdreifachen und ihn zu 6 Tagen haft zu verurteilen. Und hier wäre die Geschichte eigentlich zuende…

…wenn es der Verurteilte nicht geschafft hätte, ein Foto von der Demonstration aufzutreiben, das genau den Moment seiner Verhaftung zeigt. Es belegt, dass er nicht vermummt war und widerlegt auch andere Aussagen der Polizisten. Das Fehlurteil wird aufgehoben.

Doch anstatt nun gegen die Beamten wegen offentlichtlicher Falschaussagen und Körperverletzung im Amt zu ermitteln tut die Staatsanwaltschaft erstmal nix. Bis der Betroffene Anzeige erstattet.

Das Ergebnis: Verfahren eingestellt. Begründung:

Vielleicht sei Felix K. ja doch vermummt gewesen, argumentiert der Staatsanwalt Anselmann. Andere seien ja auch vermummt gewesen, warum also nicht auch er?

Super. Dass der Beschuldigte in diesem Fall selbst seine Unschuld beweisen musste ist ja schon schlimm genug. Aber das so etwas dann noch nichtmal Folgen für die Beamten hat, zeugt irgendwie von einem (mindestens) Zwei-Klassen-Rechtssystem. :/

Die ganze Geschichte im Detail gibt es bei der Sueddeutschen.

(via Fefe)