Keine Schutzlücke ohne Vorratsdatenspeicherung

Dem CCC wurde ein umfangreiches wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, laut dem die Aufklärungsraten bei schweren Straftaten mit Vorratsdatenspeicherung nicht höher sind, als ohne. Eine „Schutzlücke“ besteht demzufolge ohne Vorratsdatenspeicherung nicht.

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