
Leser von Heise.de und Golem.de werden es schon wissen, aber hier für alle anderen: Das Amtsgericht Offenburg hat beschlossen, bei dem in diesem Fall vorgelegten unlizensierten Tauschbörsen-Upload von zwei Musikstücken liege kein ausreichend schwerer Straftatbestand vor, um den Anschlussinhaber einer IP-Adresse zu ermitteln.