FAQ für Filesharing-Rechtsstreit

Rechtsverdrehung

Die Anwaltskanzlei Wilde & Beuger hat eine recht umfangreiche FAQ verfasst. Sie behandelt Rechtssteitigkeiten rund um Tauschbörsen. Manchmal sind die Antworten ein wenig gekennzeichnet von anwaltlicher Unverbindlichkeit, aber trotzdem enthält sie interessante Informationen.

Ein Beispiel:

Wir leben in einer Wohngemeinschaft, wie ist die Rechtslage?

Die Rechtslage bei Wohngemeinschaften ist weit gehend ungeklärt. Folgt man der Ansicht des Landgerichts Hamburg, kann der Betreiber eines Internetanschlusses immer im Wege der Störerhaftung in Anspruch genommen werden, wenn er illegale Tauschaktivitäten nicht verhindert hat und ihm eine solche Verhinderung zumutbar war. Unseres Erachtens ist es dem Mitglied einer Wohngemeinschaft nicht zumutbar, die Internetaktivitäten der anderen Bewohner zu überwachen. Ob sich unsere Rechtsauffassung in Zukunft durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. (4.5.3)

» Filesharing FAQ

Übrigens darf die FAQ ganz oder teilweise kopiert und weiter verbreitet werden. Ein schönes Werbemittel für die Kanzlei, die natürlich zahlreiche Referenzen auf sich selbst im Text verteilt hat. :)

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